Sozialpädagogisch betreutes Wohnen im trägereigenen Wohnraum
Das Angebot des Betreuten Wohnens nach §§ 34 und 41 SGB XIII richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen Rechnung tragen.
Die jungen Menschen bewohnen jeweils ein eigenes Appartement und werden von pädagogischen Fachkräften aufsuchend betreut. Der Umfang hierbei richtet sich flexibel nach dem Bedarf im Einzelfall sowie dem individuellen Hilfeverlauf. Leitendes Ziel ist die Verselbständigung sowie die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung.
Aufnahme finden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren,
- die auf Grunde ihrer persönlichen und familiären Situation besonderer Unterstützung beim Leben in eigener Wohnung bedürfen, die aber nicht mehr in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden sollen bzw.
- die nach Entlassung aus einer Wohneinrichtung noch weitergehender Hilfen zur Verselbständigung bedürfen sowie an
- junge unbegleitete Flüchtlinge im Alter über 16 Jahren.
Insgesamt stehen fünf moderne und komfortabel eingerichtete Einzelappartements in zentraler Lage zur Verfügung.
Eine Aufnahme und die damit verbundene Kostenübernahme erfolgt über den Bereich Familienhilfen/Jugendamt der Hansestadt Lübeck.
AnsprechpartnerinBetreutes Wohnen/ Trägereigener Wohnraum Kahlhorststraße 35b Tel 0157 80598538
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