KinderWege ist eine gemeinnützige GmbH und anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe; gegründet 1996 durch Sabine Müller-Horn-Bruns und Joachim Karschny
Verbandszugehörigkeit: Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein
Arbeitsgemeinschaften:
- Dachverband Freie Träger Lübeck e.V.
- Weiterbildungsinstitut in der Deutschen Gesellschaft für Systemische Fortbildung und Therapie – DGSF
- Mitglied der Initiative Lokale Bündnisse für Familie (BMFFS)
- Modellprojekt Initiative Team Arbeit für Deutschland (BMAS)
Organisationsstruktur:
Zu KinderWege gehören gegenwärtig
- 500 MitarbeiterInnen aus den Berufsfeldern Erziehungsdienste, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Psychologie sowie Betriebswirtschaft, Bürokommunikation, Hausmeisterei und Hauswirtschaft
in
- 12 Kindertageseinrichtungen
- 11 Einrichtungen der Schulkindbetreuung, einer heilpädagogische Kleinstgruppe für Kinder mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen am Standort der Kita Stadtmäuse sowie in
- Zentralverwaltung und dem Projekt KinderKüche als Großküche für kindgerechte Ernährung in Kindertageseinrichtungen und Schule.
Im Weiteren gehören zu KinderWege
- Das Modellprojekt Schule als Lebens- und Lernort im Schulkinderhaus der Grundschule Eichholz (Kooperationsmodell Schulkindbetreuung und erzieherische Hilfen aus einer Hand) sowie eine Soziale Gruppe (§ 29 SGB VIII) in enger Anbindung an das Schulkinderhaus
- Angebote der Sozial- und Jugendhilfe: Integrative Hilfen in Schule (§35a SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) und Mobile Frühförderung (§ 55 SGB IX/§ 54 SGB XII)
- KISS – Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Lübeck
- Das Kinderhaus St. Jürgen umfasst folgende Einrichtungen:
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- Tagesgruppe St. Jürgen – modellhafte Weiterentwicklung der Tagesgruppenarbeit in Lübeck (soziale Erziehungsgruppe gemäß § 32 KJHG, 8 Plätze für sozial auffällige Kinder);
- Wohngruppe St. Jürgen (9 Wohnplätze, Heimerziehung gemäß § 34 KJHG)
- Betreutes Wohnen – 5 Wohnungen (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 KJHG)
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