Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe

slider_hand-in-hand1Angebote der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe dienen dem Recht eines Kindes oder Jugendlichen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer sozialen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so wie dies in den Grundsätzen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage des Handelns von Jugendhilfeträgern festgeschrieben ist.

Gleiche Bedeutung für das Handeln im sozialpädagogischen Arbeitsfeld hat der Bezug zum Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, nach dem niemand wegen einer Behinderung eine Benachteiligung erfahren darf.

Beiden Grundsätzen ist gemeinsam, für alle Kinder und Jugendliche lebenswerte Bedingungen des Lernens und Groß-Werdens schaffen zu wollen, um Chancengleichheit und die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft für alle Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.

Diese Grundsätze leiten KinderWege in allen Handlungsfeldern.